Auszug aus unserer Satzung
Die Satzung gliedert sich in 15 Paragraphen, welche die Vereinsführung regeln. Im Wesentlichen sagt die Satzung aus, dass der Verein unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, die der Pflege und Förderung des heimatlichen Karnevalsbrauchtums, der Förderung und Unterstützung der Heimatpflege im Heimatgebiet dient, die Förderung und Unterstützung des Tanzsportes, insbesondere des Jugendtanzsportes, er selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt, parteipolitisch und religiös neutral ist.
Weiterhin werden die Rechte und Pflichten der Mitglieder, sowie der Beitrag geregelt.
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Ebenso wird die Mitgliederversammlung und die Zusammensetzung des Vorstandes geregelt, sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Jedes Mitglied erhält bei Eintritt in den Verein auf Wunsch eine Originalsatzung ausgehändigt. Sollten Sie als Mitglied noch keine Satzung haben, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.
Aufnahmebeitrag erheben wir nicht
Jahresbeitrag Erwachsene 54,- €
Jugendliche 27,- €
Jugendliche im Tanzcorps sind beitragsfrei,
jedoch muss mindestens ein Elternteil Mitglied der Gesellschaft sein.